Gefährdungsbeurteilung
Die Gefährdungsbeurteilung bildet die Grundlage des betrieblichen Arbeitsschutzes. Als Arbeitgeber sind Sie dazu verpflichtet, Ihre Maßnahmen auf den Schutz Ihrer Mitarbeiter auszurichten.
GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG BEI MASCHINEN !
Die Betriebssicherheitsverordnung fordert, dass nur Maschinen betrieben werden, die auch dem Stand der Technik entsprechen. Die Sicherheit muss daher auch bei Altmaschinen und unvollständigen Maschinen ohne CE-Kennzeichnung bzw. ohne ein EG-Konformitätsbewertungsverfahren gewährleistet sein.
Die Gefährdungsbeurteilung für Arbeitsmittel und Maschinen ist für Arbeitgeber und Anlagenbetreiber Pflicht. Neben §3 der Betriebssicherheitsverordnung verlangt dies auch §6 der Gefahrstoffverordnung. Die Gefährdungsbeurteilung hat den Zweck, mögliche Gefahren, die bei Anwendung der Maschinen entstehen können, zu erkennen. Geeignete Schutzmaßnahmen, die dem aktuellen Stand der Technik entsprechen, sind anschließend zu definieren. Diese Maßnahmen müssen auch mit dem Arbeitsschutzgesetz in Einklang stehen. Der Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmer muss gewährleistet sein. Dazu gehören neben der Auswahl passender Maschinen auch die entsprechende Qualifikation und Unterweisung der Angestellten sowie eine korrekte Nutzung.
Achtung: Das Vorhandensein einer CE-Kennzeichnung entbindet nicht von der Pflicht zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung!
Was ist der Unterschied von Gefährdungsbeurteilung gegenüber der Risikobeurteilung? Verschiedenen Verordnungen und EG-Richtlinien zum betrieblichen Arbeitsschutz fordern die Gefährdungsbeurteilung. Konkret sind die die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und Gefahrstoffverordnung (GefStoffV).
Die gesetzliche Regelung gibt vor, dass der Arbeitgeber die Gefährdungsbeurteilung erstellen muss. Wenn eine Gefährdungsbeurteilung erstellt wird, werden alle Gefährdungen ermittelt, welche in einem Arbeitsbereich auftreten können. Damit soll sichergestellt sein, dass den Beschäftigten bei der Arbeit sichere Arbeitsmittel zur Verfügung gestellt werden. Im folgenden Schritt werde anhand der Gefährdungsbeurteilung die zu treffenden Schutzmaßnahmen abgeleitet.