Leistungen
Wir bieten Arbeitssicherheit durch sicherheitstechnische Betreuung oder als projektspezifische Beauftragung, organisatorischer betrieblicher Brandschutz, Flucht und Rettungspläne und Seminare zum Thema Arbeitssicherheit.
Sehen Sie mehr dazu in den Unterkapiteln.
Wir bieten Ihnen sicherheitstechnische Betreuung von Unternehmen und Einrichtungen aller Branchen gemäß Arbeitssicherheitsgesetz und Unfallverhütungsvorschriften als Fachkraft für Arbeitssicherheit. Leistungen nach der DGUV V2.
für Untenehmen der :
BGHM
BG ETEM
VBG
weitere Berufsgenossenschaften sind nach entsprechender Nachweisqualifikation möglich.
- Unterstützung bei der Erstellung Ihrer Gefährdungsbeurteilungen gemäß Arbeitsschutzgesetz und Betriebssicherheitsverordnung
- Begehungen der Betriebsstätten
- Erstellung von Betriebsanweisungen
- Beratung zur Ergonomie und Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen
- Beratung zur Auswahl von Arbeitsschutzmitteln
- Sicherheitstechnische Unterweisung
Grundsätzlich hat jeder Unternehmer bei der Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit die Möglichkeit einen eigenen Mitarbeiter oder eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit zu beauftragen. Die Entscheidung, ob intern oder extern bedarf einer genauen Abwägung. Die wichtigsten Kriterien sind die Qualifikation und die Einsatzzeiten, die für das Unternehmen gesetzlich festgelegt sind.
Die Qualifikation von Fachkräften für Arbeitssicherheit ist im Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG) geregelt. Fachkräfte für Arbeitssicherheit müssen neben einer entsprechenden Berufsausbildung oder einem sicherheitstechnischen Studium, Berufs- bzw. Führungserfahrung und die sicherheitstechnische Fachkunde nachweisen. Meine Nachweise finden Sie unter Qualifikationen.
Vor allem bei kleinen bis mittleren Unternehmen ergeben sich häufig Einsatzzeiten, bei denen die Bestellung eines eigenen Mitarbeiters nicht wirtschaftlich ist. Insbesondere, wenn dieser Mitarbeiter die Funktion der Fachkraft für Arbeitssicherheit nur »nebentätig« ausführt. Die jährlich anfallenden Aus- und Fortbildungszeiten des Mitarbeiters übertreffen die eigentlichen Einsatzzeiten und müssen innerbetrieblich kompensiert werden.
Gibt es eine Alternative? Jein. Auch im Falle des Unternehmermodells (alternative bedarfsorientierte Regelbetreuung) kann die Notwendigkeit eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sicherheitsfachkraft, Sicherheitsingenieur) hinzuzuziehen gegeben sein: Mit der Wahl des Unternehmermodells verpflichtet sich der Unternehmer bei besonderen Anlässen sich selbst durch eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sicherheitsfachkraft) oder einen Betriebsarzt beraten zu lassen. Besondere Anlässe können unter anderem sein:
- Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung
- Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung
- Planung, Errichtung und Änderung von Betriebsanlagen
- Einführung neuer Arbeitsmittel, die ein erhöhtes Gefährdungspotenzial zur Folge haben
- grundlegende Änderung von Arbeitsverfahren
- Einführung neuer Arbeitsverfahren
- Gestaltung neuer Arbeitsplätze und -abläufe
- Einführung neuer Arbeitsstoffe bzw. Gefahrstoffe
- Untersuchung von Unfällen
- Beratung der Beschäftigten über Unfall- und Gesundheitsgefahren bei der Arbeit