Unterweisung
Unterweisungen nach § 12 Arbeitsschutzgesetz
Der Unternehmer muss seine Beschäftigten regelmäßig und ausreichend zu Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz unterweisen.
allgemeine Unterweisung der Beschäftigten:
- mind. einmal jährlich
spezifische Unterweisung der Beschäftigten:
- vor Aufnahme der Tätigkeit
- bei Veränderung in den Aufgabenbereichen
- nach Unfällen
- bei Einführung neuer Arbeitsmittel oder Technologien
aktuell keine Leistungen