Maschinenverordnung
Büro für Arbeitssicherheit Liebeskind
Ing.Büro für Arbeitssicherheit und betrieblichen Brandschutz
mit Sicherheit der richtige Partner

Unterweisung


Unterweisungen nach § 12 Arbeitsschutzgesetz

Der Unternehmer muss seine Beschäftigten regelmäßig und ausreichend zu Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz unterweisen.

allgemeine Unterweisung der Beschäftigten:
 

  • mind. einmal jährlich


spezifische Unterweisung der Beschäftigten:

  • vor Aufnahme der Tätigkeit
  • bei Veränderung in den Aufgabenbereichen
  • nach Unfällen
  • bei Einführung neuer Arbeitsmittel oder Technologien



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