Seminare
Ausbildung von Brandschutzhelfern gemäß § 10 Arbeitsschutzgesetz
Der Arbeitgeber hat eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch fachkundige Unterweisung und praktische Übungen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen vertraut zu machen und als Brandschutzhelfer zu benennen.
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