betrieblicher Brandschutz
Der Brandschutzbeauftragte
Der betriebliche Brandschutzbeauftragte ist vom Unternehmer schriftlich beauftragt und speziell für seine Aufgaben ausgebildet. Die Tätigkeit gliedert sich in den vorbeugenden baulichen Brandschutz und in den organisatorischen Brandschutz. Beim vorbeugenden Brandschutz befasst man sich mit der Bausubstanz, Brandlasten und sicherheitstechnischen Einrichtungen. Beim organisatorischem Brandschutz werden die Flucht- und Rettungspläne erstellt, die Räumung (Evakuierung) organisiert und erprobt und z.B. die Art und Anzahl der Feuerlöscher bestimmt.
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